Versteigerungen

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Verwertung von Pfändern

Werden Pfänder nicht verlängert oder abgeholt, ist der Pfandleiher gesetzlich verpflichtet, diese in einer öffentlichen Versteigerung zu verwerten. Ist der Erlös höher als das Darlehen und die bis dahin aufgelaufenen Zinsen und Gebühren zzgl. Verwertungskosten, erhält der Verpfänder den sogenannten Überschuss/Mehrerlös. Dieser muss vom Pfandleiher, falls dieser nicht abgeholt wird, nach 3 Jahren an die Ordnungsbehörde abgeführt werden.
Gerne schreiben wir Sie an, wenn Ihnen ein Mehrerlös ausgezahlt werden kann. Sprechen Sie uns hierzu bitte persönlich an.

Versteigerungstermine

Die nächste Versteigerung findet voraussichtlich im Frühjahr 2025 statt.
Weitere Informationen werden hier veröffentlicht.
Unsere Versteigerungen werden von Johannes Wallow durchgeführt. www.wallow-auktionen.de

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