Pfandkredit

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Pfandkredit Schumachers – Tradition seit 1873

Seit über 150 Jahren gewährt die Familie Schumachers Pfandkredite. Hermann Schumachers, der Ur-Urgroßvater der aktuellen Inhaber des Pfandkredit Schumachers Münster, eröffnet am 22. Februar 1873 in Viersen das erste Pfandhaus der Familie Schumachers. Der erste Pfandschein über ein Darlehen von 2 Thalern ist bis heute im Besitz der Familie.

Bargeld erhalten – Werte bewahren

Wie funktioniert ein Pfandkredit?

Ein Pfandkredit (auch Pfanddarlehen oder Beleihung genannt) ist ein kurzfristiger Kredit, der durch die Verpfändung eines Wertgegenstandes als Sicherheit vergeben wird.

Hier finden Sie einen Überblick, wie der Pfandkredit funktioniert:

  1. Bewertung: Der Gegenstand wird vom Pfandleiher geprüft und bewertet, um einen Marktwert zu bestimmen.
  2. Pfandgegenstand bringen: Der Kreditnehmer bringt einen wertvollen Gegenstand (z.B. Schmuck, Uhren, Gold) zu einem Pfandleihhaus.
  3. Angebot: Basierend auf der Bewertung wird ein Angebot zur Beleihung gemacht.
  4. Kreditvertrag: Wenn der Kreditnehmer das Angebot akzeptiert, wird ein Pfandvertrag abgeschlossen. Hierzu ist lediglich ein Ausweisdokument erforderlich. Der Kunde haftet ausschließlich mit dem Pfand und es werden keine weiteren Auskünfte eingeholt.
  5. Auszahlung: Der Betrag wird dem Verpfänder sofort und ohne Abzüge ausgezahlt, entweder in bar oder auf Wunsch per Überweisung.
  6. Aufbewahrung: Der verpfändete Gegenstand wird sicher im Pfandleihhaus aufbewahrt. Schumachers setzt auf aktuelle Sicherheitsstandards.
  7. Rückzahlung: Der Kreditbetrag zzgl. Zinsen und Gebühren kann jederzeit zurückgezahlt werden und der Verpfänder erhält sein Pfand zurück.
  8. Verlängerung: Ist der Kreditnehmer aktuell nicht in der Lage den Kredit innerhalb der Frist (mindestens 4 Monate) zurückzuzahlen, kann er den Vertrag verlängern. Dies ist mit der Zahlung der bis dahin aufgelaufenen Zinsen und Gebühren möglich. Dies ist auch per Überweisung möglich.
  9. Versteigerung: Wird der Kredit nicht zurückgezahlt und keine Verlängerung vereinbart, ist der Pfandleiher verpflichtet den Pfandgegenstand nach Ablauf der Frist einer öffentlichen Versteigerung zugeführt werden. Der Erlös dient zur Deckung des Kredits und der aufgelaufenen Zinsen. Überschüsse nach Abzug der Kosten werden an den Verpfänder ausgezahlt. Holt dieser den Mehrerlös nicht innerhalb von 3 Jahren ab, muss der Pfandleider den Betrag an die Stadtkasse abführen. Gerne erinnern wir Sie auch postalisch, telefonisch oder per E-Mail. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Der originale Pfandschein vom 23.02.1873 ist immer noch im Besitz der Familie

Hermann Schumachers empfängt den ersten Kunden in seinem neuen Ladenlokal. Franz Settels aus Dülken benötigt Geld und bringt seinen Herrenmantel ins neu eröffnete Leihhaus Hermann Schumachers & Cie. Der Pfandleiher taxiert den Wert auf 6 Thaler und stellt seinen ersten Pfandschein aus. Der Kredit beträgt 2 Thaler.

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